Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.09.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
Ablauf der Sitzungen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz einsDer/Die Vorsitzende hat auf eine rasche und vollständige Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken.
(2)Absatz 2Aus dem Kreis der Mitglieder kann der/die Vorsitzende einen Berichterstatter/eine Berichterstatterin für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.
(3)Absatz 3Der/Die Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen und die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vertagen.
(4)Absatz 4Die Sitzungen des Abgrenzungsbeirats sind nicht öffentlich.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20004981
Dokumentnummer
NOR40081774