Kurztitel
Ärztegesetz 1998
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 105
Inkrafttretensdatum
11.11.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ÄrzteG 1998
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 214
Text
Unterstützungsleistungen
§ 105.Paragraph 105,
Aus dem Wohlfahrtsfonds sind neben den im § 98 Abs. 1 angeführten Versorgungsleistungen Krankenunterstützung und sonstige Unterstützungsleistungen zu gewähren. Aus dem Wohlfahrtsfonds sind neben den im Paragraph 98, Absatz eins, angeführten Versorgungsleistungen Krankenunterstützung und sonstige Unterstützungsleistungen zu gewähren.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2022
Gesetzesnummer
10011138
Dokumentnummer
NOR12142743
Alte Dokumentnummer
N8199855647L