im Verfahren vor dem Disziplinarrat die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51a, 57, 63 Abs. 1 und 5 erster und zweiter Satz zweiter Halbsatz, 64 Abs. 2, 64a, 67a bis 67h, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80,im Verfahren vor dem Disziplinarrat die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der Paragraphen 2 bis 4, 12, 42 Absatz eins und 2, 51, 51a, 57, 63 Absatz eins und 5 erster und zweiter Satz zweiter Halbsatz, 64 Absatz 2,, 64a, 67a bis 67h, 68 Absatz 2 und 3 und 75 bis 80,