Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Arzneimittelgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 24
Inkrafttretensdatum
29.12.2007
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AMG
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Artikel XXIV
Übergangsbestimmung
Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2015
Gesetzesnummer
10010441
Dokumentnummer
NOR40095739