(3)Absatz 3Das EPI-Service ergänzt ein gemeldetes Testergebnis im Wege einer ZPI- oder ZMR-Abfrage um das bPK-GH sowie um Berechnungen über die für die getestete Person festgelegte Gültigkeitsdauer des Testergebnisses und um einen QR-Code. Der QR-Code enthält folgende Daten:
Datum und Uhrzeit der Probenabnahme
Diese Daten werden im EPI-Service sowie als Testnachweis im pdf-Format im Gesundheitsportal (§ 23 GTelG 2012) gespeichert und sind 14 Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Testnachweises zu löschen. Für den Testnachweis ist auch eine Download-Möglichkeit vorzusehen.Diese Daten werden im EPI-Service sowie als Testnachweis im pdf-Format im Gesundheitsportal (Paragraph 23, GTelG 2012) gespeichert und sind 14 Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Testnachweises zu löschen. Für den Testnachweis ist auch eine Download-Möglichkeit vorzusehen.