ein Mitglied, das vom Zentralausschuss für die Bundeslehrer an berufsbildenden Schulen und der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung und die Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler an diesen Schulen bestimmt sind (§ 13 Abs. 1 Z 3 lit. b des Bundes-Personalvertretungsgesetzes), zu entsenden ist,ein Mitglied, das vom Zentralausschuss für die Bundeslehrer an berufsbildenden Schulen und der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung und die Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler an diesen Schulen bestimmt sind (Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes), zu entsenden ist,