Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1994
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 365g
Inkrafttretensdatum
06.06.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GewO 1994
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Daten aus dem Firmenbuch
§ 365g.Paragraph 365 g,
Die Gerichte haben der Behörde Abfragen aus dem Firmenbuch mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung zu ermöglichen. Die zur Bearbeitung des GISA erforderlichen Daten sind dem GISA auf automationsunterstütztem Weg zur Verfügung zu stellen.
Im RIS seit
05.06.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2024
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR40262239