(6)Absatz 6Der Gewerbetreibende hat Einzelpersonen, einschließlich Angestellte und Vertreter des Gewerbetreibenden, die intern oder der Geldwäschemeldestelle einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden, vor Bedrohungen, Vergeltungsmaßnahmen oder Anfeindungen und insbesondere vor nachteiligen oder diskriminierenden Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis zu schützen. Einzelpersonen, die einen Verdacht melden, dürfen deswegen
weder benachteiligt werden, insbesondere nicht beim Entgelt, beim beruflichen Aufstieg, bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, bei der Versetzung oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
noch nach strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung ist vorsätzlich unwahr abgegeben worden.
Dem Arbeitgeber oder einem Dritten steht ein Schadenersatzanspruch nur bei einer offenbar unrichtigen Meldung, die die Einzelperson mit Schädigungsvorsatz erstattet hat, zu. Die Berechtigung zur Abgabe von Meldungen darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam. Die Behörde hat zu gewährleisten, dass Einzelpersonen, die Bedrohungen, Anfeindungen oder nachteiligen oder diskriminierenden Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis im Sinne dieses Absatzes ausgesetzt sind, weil sie intern oder nach § 365t einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemeldet haben, bei der Behörde auf sichere Weise eine Beschwerde einreichen können.Dem Arbeitgeber oder einem Dritten steht ein Schadenersatzanspruch nur bei einer offenbar unrichtigen Meldung, die die Einzelperson mit Schädigungsvorsatz erstattet hat, zu. Die Berechtigung zur Abgabe von Meldungen darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam. Die Behörde hat zu gewährleisten, dass Einzelpersonen, die Bedrohungen, Anfeindungen oder nachteiligen oder diskriminierenden Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis im Sinne dieses Absatzes ausgesetzt sind, weil sie intern oder nach Paragraph 365 t, einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemeldet haben, bei der Behörde auf sichere Weise eine Beschwerde einreichen können.