„technische Anlage“ eine technische Einheit innerhalb eines Betriebs, unabhängig davon, ob ober- oder unterirdisch, in der gefährliche Stoffe hergestellt, verwendet, gehandhabt oder gelagert werden. Sie umfasst alle Einrichtungen, Bauwerke, Rohrleitungen, Maschinen, Werkzeuge, Lager, Privatgleisanschlüsse, Hafenbecken, Umschlageinrichtungen, Anlegebrücken oder ähnliche, auch schwimmende, Konstruktionen, die für den Betrieb der technischen Anlage erforderlich sind;