Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1994
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 353
Inkrafttretensdatum
18.07.2017
Außerkrafttretensdatum
05.06.2024
Abkürzung
GewO 1994
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.Paragraph 353,
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
in vierfacher Ausfertigung
eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
die erforderlichen Pläne und Skizzen,
ein Abfallwirtschaftskonzept; dieses hat zu enthalten:
Angaben über die Branchen und den Zweck der Anlage,
eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs,
eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs,
organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und
eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung.
in einfacher Ausfertigung nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technische Unterlagen undin einfacher Ausfertigung nicht unter Ziffer eins, fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technische Unterlagen und
in einfacher Ausfertigung die zur Beurteilung des Schutzes jener Interessen erforderlichen Unterlagen, die die Behörde nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mitzuberücksichtigen hat.
Im RIS seit
18.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2024
Gesetzesnummer
10007517
Dokumentnummer
NOR40194302