Bundesrecht konsolidiert: Gewerbeordnung 1994 § 84h, Fassung vom 09.07.2015

Gewerbeordnung 1994 § 84h

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 84h

Inkrafttretensdatum

12.07.2013

Außerkrafttretensdatum

09.07.2015

Abkürzung

GewO 1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

8b. Gemeinschaftsrechtliche Berichtspflichten, Meldepflichten

Paragraph 84 h,

Wer nach diesem Bundesgesetz oder auf Grund darauf beruhender behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, Messungen oder andere geeignete Verfahren zur Bestimmung von Emissionen aus seiner Betriebsanlage durchzuführen und darüber Aufzeichnungen zu führen oder andere die Betriebsanlage betreffende Daten der Behörde zur Verfügung zu stellen, hat diese Aufzeichnungen und Daten auf Aufforderung der Behörde in geeigneter Form zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung unionsrechtlicher Berichtspflichten erforderlich ist. Die Vorlage ist gebührenfrei. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Anforderungen an die erforderlichen Messungen oder andere geeignete Verfahren zur Bestimmung von Emissionen entsprechend den jeweiligen Arten von Betriebsanlagen oder Schadstoffen, an die Art, den Aufbau und die Führung von Aufzeichnungen oder Daten sowie die Form der Übermittlung festlegen; soweit es zur Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Berichtspflichten notwendig ist, können in dieser Verordnung Messungen oder andere geeignete Verfahren zur Bestimmung von Emissionen aus Betriebsanlagen und die diesbezüglichen Aufzeichnungspflichten auch für bereits genehmigte Betriebsanlagen festgelegt werden.

Schlagworte

Betriebsgeheimnis

Im RIS seit

15.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR40152939

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P84h/NOR40152939