(4)Absatz 4,Sofern die Gewerbetreibenden nicht in der Lage sind, Abs. 1 Z 1 bis 3 nachzukommen, sind sie verpflichtet, keine Transaktion über ein Bankkonto abzuwickeln, keine Geschäftsbeziehung zu begründen, die Transaktion nicht abzuwickeln oder die Geschäftsbeziehung zu beenden. Weiters haben sie die Notwendigkeit einer Meldung an die Meldestelle gemäß § 365u Abs. 1 Z 1 zu prüfen.Sofern die Gewerbetreibenden nicht in der Lage sind, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 nachzukommen, sind sie verpflichtet, keine Transaktion über ein Bankkonto abzuwickeln, keine Geschäftsbeziehung zu begründen, die Transaktion nicht abzuwickeln oder die Geschäftsbeziehung zu beenden. Weiters haben sie die Notwendigkeit einer Meldung an die Meldestelle gemäß Paragraph 365 u, Absatz eins, Ziffer eins, zu prüfen.