Verfahren über ein Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (§ 77 Abs. 1), in denen die Genehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt, vom Landeshauptmann hingegen nicht erteilt oder von der Bezirksverwaltungsbehörde nicht erteilt, vom Landeshauptmann hingegen erteilt worden ist,Verfahren über ein Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (Paragraph 77, Absatz eins,), in denen die Genehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt, vom Landeshauptmann hingegen nicht erteilt oder von der Bezirksverwaltungsbehörde nicht erteilt, vom Landeshauptmann hingegen erteilt worden ist,