(5)Absatz 5Meldedaten sind sämtliche auf dem Meldezettel (§ 9), im Gästeverzeichnis (§ 10) oder auf der Hauptwohnsitzbestätigung (§ 19a) festgehaltenen personenbezogenen Daten, die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) sowie im Falle einer An- oder Ummeldung gemäß § 3 Abs. 1a auch die Anschrift des Unterkunftgebers, nicht jedoch die Unterschriften.Meldedaten sind sämtliche auf dem Meldezettel (Paragraph 9,), im Gästeverzeichnis (Paragraph 10,) oder auf der Hauptwohnsitzbestätigung (Paragraph 19 a,) festgehaltenen personenbezogenen Daten, die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) sowie im Falle einer An- oder Ummeldung gemäß Paragraph 3, Absatz eins a, auch die Anschrift des Unterkunftgebers, nicht jedoch die Unterschriften.