wenn es sich um ein gemäß § 3 Abs. 9 FERG, § 373 Abs. 5 BVergG 2018, § 142 Abs. 4 BVergGVS 2012 oder § 116 Abs. 5 BVergGKonz 2018 eingeleitetes Verfahren handelt, auf Grund der ihm vorliegenden Akten und der Behauptungen der Parteien des Rechtsstreites vor dem antragstellenden Gerichtwenn es sich um ein gemäß Paragraph 3, Absatz 9, FERG, Paragraph 373, Absatz 5, BVergG 2018, Paragraph 142, Absatz 4, BVergGVS 2012 oder Paragraph 116, Absatz 5, BVergGKonz 2018 eingeleitetes Verfahren handelt, auf Grund der ihm vorliegenden Akten und der Behauptungen der Parteien des Rechtsstreites vor dem antragstellenden Gericht