Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Verfassungsgesetz
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
Art. 131a
Inkrafttretensdatum
01.07.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.1990
Abkürzung
B-VG
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Text
Art. 131a. Gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person kann diese Person Beschwerde erheben, wenn sie durch die betreffende Maßnahme in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet. Artikel 131 a, Gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person kann diese Person Beschwerde erheben, wenn sie durch die betreffende Maßnahme in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet.
Schlagworte
Maßnahmebeschwerde, unmittelbare behördliche Befehls- und
Zwangsgewalt, Befehlsgewalt, sofortiger Polizeizwang, Behörde,
verfahrensfreier Verwaltungsakt, Gesetzwidrigkeit, subjektives Recht
Gesetzesnummer
10000138
Dokumentnummer
NOR12008241
Alte Dokumentnummer
N1197514012R