Objektivität und Unparteilichkeit sowie Transparenz insbesondere bei der Erstellung von Statistiken und Erhebungsunterlagen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 S. 164, in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/759, ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 90,Objektivität und Unparteilichkeit sowie Transparenz insbesondere bei der Erstellung von Statistiken und Erhebungsunterlagen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2009 Sitzung 164, in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/759, ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 Sitzung 90,