die in lit. c und d angeführten Bedingungen nicht erst nach Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer erfüllt hat, es sei denn, daß die längere Studiendauer durch triftige Gründe (etwa Tätigkeit als Werkstudent, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen, Krankheit und dergleichen mehr) entschuldigt wird, unddie in Litera c und d angeführten Bedingungen nicht erst nach Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer erfüllt hat, es sei denn, daß die längere Studiendauer durch triftige Gründe (etwa Tätigkeit als Werkstudent, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen, Krankheit und dergleichen mehr) entschuldigt wird, und