(1)Absatz einsDer Vorsitz in der Delegiertenversammlung wechselt jährlich zwischen den Vertretern der einzelnen Rechtsträger (§ 3 lit. a) in folgender Reihenfolge: Bund, Land Salzburg, Landeshauptstadt Salzburg, Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg. Erstmalig führt den Vorsitz ein vom Bund bestelltes Mitglied der Delegiertenversammlung.Der Vorsitz in der Delegiertenversammlung wechselt jährlich zwischen den Vertretern der einzelnen Rechtsträger (Paragraph 3, Litera a,) in folgender Reihenfolge: Bund, Land Salzburg, Landeshauptstadt Salzburg, Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg. Erstmalig führt den Vorsitz ein vom Bund bestelltes Mitglied der Delegiertenversammlung.