1 | | RS0119448 | 31.08.2018 | OGH | RS | Der Pflichtenkreis des Baustellenkoordinators geht über die Fürsorgepflicht des Bauherrn und auch eine bloße Koordinationstätigkeit weit hinaus. Zur Sicherstellung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer hat er die Baustelle in solchen zeitlichen Intervallen zu besuchen, ... |    |
2 | | RS0122190 | 30.08.2018 | OGH | RS | Die Verpflichtungen nach dem BauKG werden grundsätzlich dem Bauherrn auferlegt, der daher die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Koordinationsmaßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu veranlassen hat. Die neben den Bestimmungen des BauKG auch im ASchG geregelten Verpflichtungen ... |    |
3 | | RS0124219 | 10.02.2017 | OGH | RS | Durch das BauKG sollten über die nach § 1 Abs 5 BauKG unberührt bleibenden Verpflichtungen der Arbeitgeber, nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. Das BauKG richtet sich damit in erster ... |    |
4 | | RS0131249 | 10.02.2017 | OGH | RS | Auf einer Baustelle tätige Selbständige fallen nicht in den Schutzbereich des BauKG. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1169 ABGB haftet der Werkbesteller. |    |
5 | | RS0124224 | 21.12.2015 | OGH | RS | Ein SiGe-Plan hat als wichtigen Punkt konkrete Maßnahmen zur Absturzsicherung zu enthalten. |    |
6 | | RS0123248 | 18.12.2014 | OGH | RS | Das BauKG unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, ... |    |
7 | | RS0124220 | 14.08.2008 | OGH | RS | Der Schwerpunkt der Verpflichtungen des Bauherrn liegt vor allem in der Planungsphase. |    |
8 | | RS0124221 | 14.08.2008 | OGH | RS | Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der - unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) - schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabe... |    |
9 | | RS0124222 | 14.08.2008 | OGH | RS | Der Bauherr ist durch eine Übertragung sämtlicher oder einzelner Pflichten auf den Projektleiter von seiner Haftung gegenüber Dritten ganz oder teilweise befreit. Anstelle des Bauherrn haftet dann der Projektleiter für die Einhaltung der ihm übertragenen Pflichten. |    |
10 | | RS0124223 | 14.08.2008 | OGH | RS | Sinn der primär den Bauherrn treffenden Verpflichtungen rechtzeitig zu Beginn der Planungsarbeiten einen Planungskoordinator zu bestellen (§ 3 Abs 1 und Abs 4 BauKG) und den (vorläufigen) SiGe-Plan vor Baubeginn erstellen zu lassen (§ 7 Abs 4 BauKG) ist es, eine koordinierte Planung des Bauprojekts ... |    |
11 | | RS0124225 | 14.08.2008 | OGH | RS | Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich ... |    |
12 | | RS0124227 | 14.08.2008 | OGH | RS | Das Erfordernis einer schriftlichen Urkunde über die Koordinatorenbestellung dient Beweiszwecken. |    |
13 | | RS0124228 | 14.08.2008 | OGH | RS | In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Das Kriterium der nachweislichen Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die ... |    |
14 | | RS0124229 | 14.08.2008 | OGH | RS | Durch die schriftliche Mitteilung des Projektleiters an das Arbeitsinspektorat über die Verantwortlichkeit seines Dienstnehmers als Baustellenkoordinator ist eine schriftliche Bestellung des Baustellenkoordinators gemäß § 3 Abs 6 BauKG erfolgt. Kennt der Bestellte diese Urkunde und übernimmt ... |    |
15 | | RS0124231 | 14.08.2008 | OGH | RS | Ein Baustellenkoordinator, der trotz seiner fachlichen Ausbildung extrem gefährliche Arbeiten ohne jegliche Sicherung zulässt und nicht für die erforderliche Anpassung des SiGe-Plans sorgt, wird dem ihm von seiner Dienstgeberin übertragenen Aufgabenkreis als Baustellenkoordinator in keiner ... |    |
16 | | RS0124226 | 14.04.2008 | OGH | RS | Ist ein Baustellenkoordinator in dieser Eigenschaft für seine Dienstgeberin als Projektleiterin in verantwortlicher, überwachender Funktion und somit als ihr Repräsentant tätig, hat sich diese sein Verhalten unabhängig von den Voraussetzungen der Gehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) zuzurechnen. |    |
17 | | RS0123247 | 11.03.2008 | OGH | RS | Der „Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen. Mängelbehebungsarbeiten aufgrund eines vertraglichen Erfüllungsanspruchs nach Räumung der (ursprünglichen) Baustelle und Übergabe des Bauwerks zur Nutzung ... |    |
18 | | RS0123249 | 11.03.2008 | OGH | RS | Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat. |    |
19 | | RS0123250 | 11.03.2008 | OGH | RS | Die Aufzählung späterer Arbeiten in § 8 Abs 2 BauKG ist nicht taxativ. |    |
20 | | RS0119655 | 21.12.2004 | OGH | RS | Zwischen Baustellenkoordinator und Bauherrn besteht eine rechtliche Sonderbeziehung, die durch das Interesse des Bauherrn am Einsatz des Baustellenkoordinators auf der Baustelle und damit auch an der gefahrlosen Ausübung der diesem übertragenen Tätigkeit geprägt wird. Dass ein Baustellenkoordinator ... |    |