Verwaltungsgerichtshof
23.06.2026
Ra 2026/15/0051
GRS wie Ra 2022/13/0019 B 19. Juli 2022 RS 2
Gemäß Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG kann gegen das Erkenntnis eines VwG wegen Rechtswidrigkeit Revision erheben, wer durch das Erkenntnis in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Entscheidend für das Vorliegen der Berechtigung zur Erhebung einer Revision ist somit, ob der Revisionswerber durch das bekämpfte Erkenntnis - ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit - in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026150051.L01