Verwaltungsgerichtshof
03.06.2026
Ra 2026/09/0018
GRS wie Ra 2025/09/0025 E 4. September 2025 RS 4 (hier nur der erste Satz)
Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff und ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG vorliegt nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist jedoch ein ausreichend erhobener Sachverhalt (VwGH 5.11.2014, Ro 2014/09/0050).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090018.L05