Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/09/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0017 E 4. Oktober 2012 RS 1 (hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Frage, welches "Vertragsverhältnis" vorgelegen ist, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen. Ob ein festgestellter Sachverhalt als unselbständige Beschäftigung zu qualifizieren ist, ist eine reine Rechtsfrage (Hinweis E 16. September 2010, 2010/09/0158).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090004.L05