Verwaltungsgerichtshof
08.05.2026
Ra 2026/09/0004
GRS wie 2012/09/0017 E 4. Oktober 2012 RS 1 (hier nur der zweite Satz)
Bei der Frage, welches "Vertragsverhältnis" vorgelegen ist, handelt es sich um eine auf Grund des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes zu lösende Rechtsfrage, jedoch nicht um ein Sachverhaltsvorbringen. Ob ein festgestellter Sachverhalt als unselbständige Beschäftigung zu qualifizieren ist, ist eine reine Rechtsfrage (Hinweis E 16. September 2010, 2010/09/0158).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090004.L05