Verwaltungsgerichtshof
05.03.2026
Ra 2026/04/0019
GRS wie 99/05/0075 E 31. August 1999 RS 2 (hier: Nichtstattgebung - Einräumung von Dienstbarkeiten nach dem NÖ Starkstromwegegesetz; hier nur Baubewilligungsbescheid und ohne 'um einem Gebot des
allgemeinen Besten zu entsprechen')
Nach Rechtskraft des starkstromwegerechtlichen
Baubewilligungsbescheides kann der Eigentümer der durch den Bau der
elektrischen Leitungsanlage betroffenen Grundstücke nicht mehr
einwenden, die Inanspruchnahme seines Grundstückes liege nicht im
öffentlichen Interesse, sie sei nicht notwendig, um einem Gebot des
allgemeinen Besten zu entsprechen (Hinweis E VfGH 30.9.1976,
B 183/75, VfSlg 7878 aus 1976,). Nach Rechtskraft des
Baubewilligungsbescheides ist im Enteignungsverfahren nur mehr zu
überprüfen, ob die vom ASt beanspruchten Enteignungsmaßnahmen zur
Durchführung des Baues und des Betriebes der Leitungsanlage
erforderlich sind.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040019.L01