Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/03/0073

Rechtssatz

Nach dem klaren Gesetzeswortlaut ("oder") handelt es sich bei den Litera a und b des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BO 1994 um alternative Tatbestände, deren Vorliegen jeweils für sich schon die Vertrauenswürdigkeit ausschließen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030073.L02