Verwaltungsgerichtshof
26.06.2026
Ra 2026/03/0059
GRS wie Ra 2018/07/0478 B 20. Dezember 2018 RS 2 (hier: Angelegenheiten nach der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr; gegenständlich ist die Bewilligung eines Taxilenkerausweises)
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, mit dem sein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung hinsichtlich einer näher bezeichneten Fischteichanlage gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG zurückgewiesen wurde, ab. Die Verweigerung der Erteilung einer Bewilligung ist - wie der gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligung - einem Vollzug im Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zugänglich. Der dagegen erhobenen Revision kann schon mangels Vollzugsmöglichkeit aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/04/0120; 4.3.2014, AW 2013/01/0048, jeweils mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030059.L01