Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/03/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/03/0145 B 22. Dezember 2023 RS 3

Stammrechtssatz

Die Missachtung des Rotlichtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen maßgebliche Sicherheitsvorschriften im Verkehr dar, der die Zuverlässigkeit eines Taxilenkers in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen entscheidend beeinträchtigt vergleiche dazu etwa schon VwGH 17.3.1999, 97/03/0303).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030007.L03