Verwaltungsgerichtshof
29.01.2026
Ra 2026/03/0007
GRS wie Ra 2023/03/0145 B 22. Dezember 2023 RS 3
Die Missachtung des Rotlichtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen maßgebliche Sicherheitsvorschriften im Verkehr dar, der die Zuverlässigkeit eines Taxilenkers in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen entscheidend beeinträchtigt vergleiche dazu etwa schon VwGH 17.3.1999, 97/03/0303).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030007.L03