Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/02/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0871 E 19. März 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Wortfolge "wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten" in Paragraph 44, Absatz 5, VwGVG wurde vom Gesetzgeber klargestellt, dass es hiebei auf eine ausdrückliche Willenserklärung der Parteien ankommt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020057.L01