Verwaltungsgerichtshof
23.03.2026
Ra 2025/20/0599
Ein von Amts wegen vorzunehmender Abspruch über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Paragraph 57, AsylG 2005 hat in jenem Fall, in dem eine Rückkehrentscheidung nicht erlassen wird, nicht stattzufinden vergleiche VwGH 25.7.2023, Ra 2021/20/0246).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200599.L04