Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0599

Rechtssatz

Ein von Amts wegen vorzunehmender Abspruch über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Paragraph 57, AsylG 2005 hat in jenem Fall, in dem eine Rückkehrentscheidung nicht erlassen wird, nicht stattzufinden vergleiche VwGH 25.7.2023, Ra 2021/20/0246).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200599.L04