Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0203 E 25. September 2018 RS 4

Stammrechtssatz

Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200158.L01