Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0093

Rechtssatz

Richtet sich die Beschwerde ausschließlich gegen rechtlich trennbare Spruchpunkte darf das VwG den angefochtenen Bescheid im Fall der Rechtswidrigkeit von Spruchpunkten auch nur in diesem Umfang aufheben vergleiche VwGH 14.10.2024, Ra 2024/20/0231, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200093.L03