Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0073

Rechtssatz

Eine Entscheidung nach Paragraph 28, Absatz 7, VwGVG setzt auch voraus, dass die für die Beurteilung der Rechtsfrage im konkreten Fall wesentlichen Tatsachenannahmen dargelegt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200073.L04