Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/18/0123

Rechtssatz

Allein Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Authentizität eines Schreibens entbinden nicht davon, sich mit den für oder gegen die Echtheit und Richtigkeit des Schreibens sprechenden Umstände näher auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025180123.L03