Verwaltungsgerichtshof
02.09.2026
Ra 2025/18/0123
Allein Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Authentizität eines Schreibens entbinden nicht davon, sich mit den für oder gegen die Echtheit und Richtigkeit des Schreibens sprechenden Umstände näher auseinanderzusetzen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025180123.L03