Verwaltungsgerichtshof
19.03.2026
Ra 2025/16/0072
GRS wie Ra 2018/16/0164 E 25. März 2021 RS 1 (hier keine Bezugnahme auf Paragraph 2, Absatz eins, Litera g, FLAG)
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter den im Gesetz nicht definierten Begriff der Berufsausbildung im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, (und g) FLAG jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird vergleiche etwa VwGH 4.11.2020, Ra 2020/16/0064, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160072.L03