Verwaltungsgerichtshof
19.03.2026
Ra 2025/16/0072
GRS wie Ro 2016/16/0018 E 19. Oktober 2017 RS 4
Der Tatbestand des Paragraph 2, Absatz eins, Litera e, FLAG, des Beginns einer Berufsausbildung, stellt nicht darauf ab, dass vor dem Zivildienst eine andere Berufsausbildung begonnen und nicht abgebrochen, sondern bereits abgeschlossen worden wäre.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160072.L07