Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/16/0072

Rechtssatz

Paragraph 2, Absatz eins, Litera d, FLAG setzt schon nach seinem Wortlaut den "Abschluss der Schulausbildung" voraus. Aus der Rechtsprechung des VwGH ergibt sich ebenfalls nicht, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe vor Abschluss der Schulausbildung auf diese Bestimmung gestützt werden könnte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160072.L02