Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/14/0443

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0106 B 28. März 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Die bei der Zuerkennung von subsidiärem Schutz vorzunehmende einzelfallbezogene Beurteilung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel vergleiche VwGH 22.11.2017, Ra 2017/19/0482, mwN; 30.1.2018, Ra 2017/20/0406).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025140443.L01