Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/14/0398

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/18/0507 E 14. März 2025 RS 2

Stammrechtssatz

Neben Fällen, in denen die Wehrdienstverweigerung des oder der Betroffenen auf einem Verfolgungsgrund, wie etwa politischer Gesinnung oder religiöser Überzeugung, beruht, kann einer Wehrdienstverweigerung bei entsprechenden Verfolgungshandlungen auch dann Asylrelevanz zukommen, wenn dem Betroffenen wegen seines Verhaltens vom Verfolger eine oppositionelle (politische oder religiöse) Gesinnung unterstellt wird vergleiche zum Ganzen etwa VwGH 4.7.2023, Ra 2023/18/0108; VwGH 4.6.2024, Ra 2024/18/0133).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025140398.L01