Verwaltungsgerichtshof
19.11.2025
Ra 2025/14/0310
GRS wie Ra 2015/22/0026 E 23. Juni 2015 RS 2
Einem inländischen Aufenthalt von weniger als fünf Jahren kommt für sich betrachtet noch keine maßgebliche Bedeutung hinsichtlich der durchzuführenden Interessenabwägung zu (Hinweis E 10. November 2010, 2008/22/0777).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025140310.L01