Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/10/0070 E 24. Oktober 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem VwG setzt einen wirksam erlassenen Bescheid, gegen den sie sich richtet, voraus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130048.L02