Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2023/15/0028 B 5. August 2025 RS 1

Stammrechtssatz

Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen vergleiche VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130047.L02