Verwaltungsgerichtshof
05.03.2026
Ra 2025/13/0047
GRS wie Ro 2023/15/0028 B 5. August 2025 RS 1
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen vergleiche VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130047.L02