Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2025/13/0004

Rechtssatz

Mit den Bestimmungen der Paragraph 31, Absatz eins, Litera b und c TTG 2006 sollen Umsätze, die außerhalb Tirols erbracht werden, von der Beitragspflicht ausgenommen werden. Hintergrund dieses Ausnahmetatbestandes ist die Verfassungsrechtslage, wonach nicht in Tirol erzielte Umsätze - mangels Zusammenhangs zum Tourismus in Tirol - nicht der Tiroler Tourismusabgabe unterworfen sein sollen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025130004.J06