Verwaltungsgerichtshof
23.10.2025
Ro 2025/13/0004
Mit den Bestimmungen der Paragraph 31, Absatz eins, Litera b und c TTG 2006 sollen Umsätze, die außerhalb Tirols erbracht werden, von der Beitragspflicht ausgenommen werden. Hintergrund dieses Ausnahmetatbestandes ist die Verfassungsrechtslage, wonach nicht in Tirol erzielte Umsätze - mangels Zusammenhangs zum Tourismus in Tirol - nicht der Tiroler Tourismusabgabe unterworfen sein sollen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025130004.J06