Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2025

Geschäftszahl

Ro 2025/13/0004

Rechtssatz

Das TTG 2006 knüpft betreffend die beitragspflichtigen Umsätze an die steuerbaren Umsätze im Sinn des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, UStG 1994 an, also an Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt vergleiche VwGH 1.3.2023, Ra 2022/13/0108).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025130004.J01