Verwaltungsgerichtshof
18.03.2026
Ra 2025/12/0089
Da die ärztliche Untersuchung der Dienstbehörde erst weiterführende Beurteilungen ermöglichen soll, ist - anders als in den Fällen des Paragraph 13 c, GehG - die Überwälzung gehaltsrechtlicher Risiken auf den betroffenen Beamten nicht zu besorgen (VwGH 18.7.2023, Ra 2021/12/0063).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120089.L05