Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/12/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/12/0030 B 30. September 2024 RS 4

Stammrechtssatz

Erst nachdem eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, ist die Dienstbehörde regelmäßig in der Lage, zu beurteilen, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben - auf dem ihm wirksam zugewiesenen Arbeitsplatz - erfüllen kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120089.L04