Verwaltungsgerichtshof
18.03.2026
Ra 2025/12/0089
GRS wie Ra 2024/12/0030 B 30. September 2024 RS 4
Erst nachdem eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, ist die Dienstbehörde regelmäßig in der Lage, zu beurteilen, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben - auf dem ihm wirksam zugewiesenen Arbeitsplatz - erfüllen kann.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120089.L04