Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/12/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/12/0030 B 30. September 2024 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die ärztliche Untersuchung soll es der Dienstbehörde letztlich ermöglicht werden, die von ihr zu entscheidende Rechtsfrage der Dienstfähigkeit, deren Lösung zur Klärung des maßgebenden Sachverhalts im Regelfall die Heranziehung entsprechender medizinischer Sachverständiger erforderlich macht, zu klären und die jeweils nach dem Prüfungsergebnis allenfalls gebotenen dienstrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen (VwGH 24.1.2019, Ra 2018/09/0210).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120089.L03