Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2025

Geschäftszahl

Ro 2025/11/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/11/0107 B 26. Juli 2016 RS 1 (hier: Übertretung des Öffnungszeitengesetzes)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Tabakgesetzes - Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen vergleiche den Beschluss eines verstärken Senates vom 25. Februar 1981, Zl. 2680/80, VwSlg 10381 A/1981, und darauf Bezug nehmend etwa den zum Tabakgesetz ergangenen hg. Beschluss vom 6. Dezember 2011, Zl. AW 2011/11/0045).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025110019.J01