Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.08.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/10/0181

Rechtssatz

Dem Wortlaut des Paragraph 15, Absatz eins, WMG lässt sich das Erfordernis einer "vorausgehenden schriftlichen Ermahnung" vor Anwendung der nächsten Kürzungsstufe nicht entnehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100181.L05