Verwaltungsgerichtshof
23.04.2026
Ra 2025/10/0127
Amtssachverständige haben sich in Verfahren vor dem VwG nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100127.L05