Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/10/0127

Rechtssatz

Amtssachverständige haben sich in Verfahren vor dem VwG nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100127.L05