Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/10/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0251 E 5. Oktober 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Mit welchen Mitteln der dem naturschutzbehördlichen

Wiederherstellungsauftrag entsprechende (Endzustand) Zustand erreicht

werden konnte, ist zu dessen eindeutiger Umschreibung nicht

notwendig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100111.L04